Pflegefachberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Beratungsbesuch
Alle Empfänger von Pflegegeld sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz nach § 37 Abs.3 SGB XI durch eine von den Pflegekassen zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen.
Diese Maßnahme dient der Beratung der Pflegeperson, sowie den Angehörigen und soll die Qualität der Pflege sichern. Ziel dieser Beratung ist es, frühzeitig einen eventuell erhöhten Pflegebedarf oder Überforderung der Pflegeperson festzustellen. Weiterhin kann auf Entlastungsmöglichkeiten, wie z. B. Tages-, Kurzzeit-, Verhinderungspflege, Kurse für pflegende Angehörige und Hilfsmittel hingewiesen werden. Sollte die Beratung abgelehnt werden, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig die Beratungsgespräche mit unseren Diakonie- Stationen in Charlottenburg zu vereinbaren. Sie werden dann von einer qualifizierten, langjährig, erfahrenen, examinierten Pflegekraft nach Terminabsprache zu Hause besucht. Diese erfasst die derzeitige Pflegesituation und informiert und berät Sie über:
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Hilfsangebote im häuslichen Bereich wie z.B. pflegerische Hilfen, hauswirtschaftliche Hilfen, Essen auf Rädern, Hausnotruf
- den Einsatz und die Möglichkeiten von Hilfsmitteln, welche die Pflege zu Hause erleichtern
- Angebote in Einrichtungen der stationären Pflege sowie der Tages- und Kurzzeitpflege
- Angebote für demenziell Erkrankte
- Entlastungsangebote wie z.B. Verhinderungspflege
- Vermittlung und Hilfen in akuten Versorgungs- und Pflegesituationen, bei Klärung des individuellen Hilfe- und Pflegebedarfs, bei Beantragung der einzelnen Pflegeleistungen, bei der Koordinierung und Durchführung der notwendigen Hilfe
- Weiterleitung und Vermittlung von Diensten
Wenn Sie einen Pflegeeinsatz benötigen, dann wenden Sie sich an unsere Diakonie - Stationen Charlottenburg in ihrer Nähe.
Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse.
Die Häufigkeit der abzurufenden Pflegeinsätze richtet sich entsprechend nach dem Grad der
- Pflegestufe I und II: alle 6 Monate
- Pflegestufe III: alle 3 Monate
Pflegebedürftige, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Betreuung nach § 45a festgestellt ist, sind berechtigt, den Beratungseinsatz innerhalb der genannten Zeiträume zweimal in Anspruch zu nehmen.
Informationen und Terminabsprachen zu den Beratungsbesuchen
erhalten Sie unter Tel. 030/315 953 -25 und -18.


