Leistungsangebote
Häusliche Krankenpflege
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn Sie fachkundige pflegerische Unterstützung benötigen. Unsere erfahrenen Krankenschwestern und -pfleger kommen aufgrund ärztlicher Verordnung, im Rahmen der Pflegeversicherung oder auf privaten Wunsch zu Ihnen ins Haus. Wir arbeiten gern Hand in Hand mit Ihrem behandelnden Arzt.
Behandlungspflege
Wir können viel für Sie tun, wie z.B. Verbände erneuern, Injektionen, Einreibungen, medizinische Bäder, Medikamente verabreichen. Wir übernehmen u.a. auch Sondenernährung, Katheter-, Stoma- und Portversorgung sowie Schmerztherapie. So lassen sich häufig Krankenhausaufenthalte vermeiden bzw. verkürzen.
Moderne Wundversorgungen
Wir können Ihnen aktiv bei der Heilung von komplizierten Wunden helfen. Wir haben speziell ausgebildetes Fachpersonal, was sich hervorragend mit der Versorgung von chronischen Wunden wie z.B. Ulcus Cruris, Diabetischer Fuß und Dekubitus auskennt. Durch die enge Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt und eine optimale Versorgung mit dem entsprechend notwendigen, angepassten Verbandsmaterial kann eine Wundheilung herbeigeführt oder zumindest gefördert werden und es ist eine gewebeschonende, schmerzreduzierte Behandlung möglich.
Grundpflege
Wir helfen Ihnen bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden. Wir zeigen Ihnen und Ihren Angehörigen, auf welche Weise Hilfsmittel zu Ihrer Unterstützung eingesetzt werden können.
Sterbebegleitung
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg und stehen Ihnen und Ihren Angehörigen gern zur Seite. Wir vermitteln seelsorgerischen Beistand und ambulante Hospizdienste, wenn Sie es wünschen. Besonders in diesem Lebensabschnitt arbeiten wir sehr eng mit dem behandelnden Arzt zusammen um z.B. eine optimale Schmerztherapie durchführen zu können. Wir leisten einfühlsame und individuelle pflegerische und medizinische Betreuung Tag und Nacht.
Hauspflege und Haushaltsführung
Rufen Sie uns an, wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr allein führen können und/oder dauerhaft auf pflegerische Hilfeleistungen angewiesen sind. Wir wollen Ihnen die Möglichkeit geben, trotz Hilfebedürftigkeit in Ihrer eigenen Wohnung bleiben zu können. Unsere Hauspflegerinnen unterstützen Sie auch in Ihrer Haushaltsführung. Wir reinigen Ihre Wohnung, helfen beim Abwasch und bereiten Ihnen die Mahlzeiten. Wir gehen für Sie einkaufen und lesen Ihnen Briefe vor. Wir kommen gerne und bringen Ihnen auch mal Ihre Lieblingszeitung mit.
Begleitung außer Haus
Wir wollen, dass Sie den Kontakt zur Nachbarschaft und zu Ihren Angehörigen nicht verlieren. Wir gehen mit Ihnen zum Supermarkt um die Ecke und tragen Ihnen die schwere Einkaufstasche nach Hause. Wir begleiten Sie zu Ihrem Arzt, einem Amt oder zu Freunden.
Wir gehen mit Ihnen zur Post, zur Apotheke oder einfach nur spazieren.
24 Stunden Erreichbarkeit
Wir sind 24 Stunden für Sie telefonisch erreichbar und ggf. notwendige Notfalleinsätze werden mit Unterstützung unseres Kooperationspartners DSP erbracht oder eingeleitet.
Soziale Beratung
Wir haben ein offenes Ohr für Ihr Anliegen.
Reden Sie mit uns, wenn Sie Informationen benötigen. Ob Sie selbst Hilfe brauchen oder für einen Angehörigen suchen, wir gehen auf Ihre persönliche Situation ein. Unsere Sozialarbeiter/innen beraten Sie umfassend und machen bei Bedarf auch Hausbesuche. Sie unterliegen der Schweigepflicht.
Kostenfragen
Wir beraten Sie gern zur Finanzierung von Pflegeleistungen durch Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialämter und das Versorgungsamt.
Das schließt auch die Unterstützung beim Ausfüllen der dafür notwendigen Anträge ein.
Hilfsmittel und -dienste
Wir helfen Ihnen, damit Sie sich in Ihrer Wohnung sicherer bewegen können. Wir sagen Ihnen, wo und wie Sie Hilfsmittel bekommen, z. B. Rollstuhl oder Gehhilfen.
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen ein Hausnotrufsystem, mobile Hilfsdienste und den fahrbaren Mittagstisch.
Gespräche und Angebote
Wenn Sie überlastet sind, ihre Sorgen und Nöte mit jemandem besprechen wollen oder den Austausch mit anderen Betroffenen suchen, sprechen Sie uns an.
Wenn Sie wollen, vermitteln wir Ihnen Gesprächskreise, spezielle Kurse z. B. für pflegende Angehörige oder Angebote im Freizeitbereich und Selbsthilfegruppen.
Gern informieren wir Sie auch über vorbeugend gesundheitsfördernde Maßnahmen.
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Alle Empfänger von Pflegegeld sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz nach § 37 Abs.3 SGB XI durch eine von den Pflegekassen zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen.
Diese Maßnahme dient der Beratung der Pflegeperson, sowie den Angehörigen und soll die Qualität der Pflege sichern. Die möglichen Inhalte eines solchen Beratungsbesuches können Sie bei unserem Beratungsservice detailliert nachlesen.

